Kategorien
Allgemein Corona Neuigkeiten Wahl

Wahlverschiebung, nächster Teil

Am 5. März 2021 erreichte die Beschäftigten die nächste Ankündigung des Wahlvorstands: Die Wahl wird schon wieder verschoben, diesmal auf unbestimmte Zeit mit einem Verweis auf die aktuelle „Freiwilligkeits-Regelung“ des Landschaftsverbands Rheinland, die allen Beschäftigten, die in der Coronapandemie begründete Infektionsängste (o.ä.) haben, die Möglichkeit einräumt der Arbeit fernzubleiben.

Der LVR ermöglichte den Beschäftigten von Werkstätten für behinderte Menschen schon im Dezember 2020, bei Sorgen, Ängsten und anderen psychiatrischen Problemen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie, der Arbeit fernzubleiben und sich nicht dem Stress/Druck einer Arbeits“pflicht“ auszusetzen. Die Werkstätten sollten nur auf keinen Fall wieder geschlossen werden („Betretungsverbot“, wie im Frühjahr 2020), damit niemandem die Möglichkeit genommen würde, seinem Recht auf Beschäftigung nachzukommen.

Das führte in den letzten drei Monaten dazu, dass die Werkstätten (in NRW) nur auf halber Kraft fahren, d.h. dass die Belegschaft tagtäglich mit den recht einschneidenden Hygieneregeln in ihrem Arbeitsalltag klarkommen müssen UND zudem nur etwa die Hälfte der Beschäftigten überhaupt zur Arbeit kommt. Diese Situation fängt die größte Not auf und niemand fällt komplett durch ein „Auffangnetz“, niemand wird alleine gelassen. Andererseits ist der Arbeitsalltag derart verstümmelt, dass soziale Interaktion, allgemeine Kollegialität, Teamarbeit und viele andere (sonst) Selbstverständlichkeiten flach fallen.

In dieser Situation ist es absolut verständlich, dass es schwierig bis unmöglich ist, die Hürden einer Werkstattratswahl zu nehmen – das Dilemma dabei ist allerdings, dass es quasi noch nie so wichtig und notwendig war, einen Werkstattrat zu besitzen und Mitsprache als Beschäftigter ausüben zu können, wie in diesen surrealen Pandemiezeiten. In diesem Zwispalt zwischen solidarischem Verständnis für die Situation unserer Kollegen, aber auch einem Stillstand aller rechtlich gegebenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte mahnen wir derzeit, dass man obgleich dieser verfahrenen Situation auf keinen Fall die Planung einer Werkstattratswahl aus den Augen lassen darf, Vorbereitungen treffen muss und sich mit diversen Alternativplänen oder kreativen Wahlmöglichkeiten auseinandersetzen sollte.

Daher haben wir gestern den Wahlvorstand schriftlich aufgefordert, die Wahl weiter voranzutreiben, gerade in Hinblick auf mögliche Änderungen der „Freiwilligkeits-Regelungen“ (letzter Stand: 28.03.2021). Grundsätzliche Probleme der Wahldurchführung (Wahlversammlungen, Kandidatenaufstellung, Unterstützer-Unterschriften sammeln, Urnengang vs. Briefwahl, usw.) müssen JETZT besprochen und gelöst werden, nicht erst, wenn irgendwann mal die Pandemie vorüber ist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert