Wieder zwei Wochen in denen unglaublich viel passiert ist, aber im Grunde vollkommener Stillstand herrschte. Das klingt sehr widersprüchlich, beschreibt oftmals aber sehr gut, wie die Lage der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung aussieht: Man strampelt sich ab, versucht alles Erdenkliche zu tun, um die Situation zu verbessern – man kommt jedoch selten auch nur einen einzigen Zentimeter vorwärts.
Ein gute Beispiel dazu ist der Wahlvorstand, der die Wahl zum Werkstattrat leiten und durchführen soll.
So wurde der Wahlvorstand vor über einem halben Jahr auf Vorschlag des geschäftsführenden Rest-Werkstattrats benannt und bestand aus drei Personen, davon 2 Beschäftigte der Werkstatt und ein Mitarbeiter aus dem Betreuerteam. Nach diversen Einsprüchen und Diskussionen zwischen den beiden Betriebsstätten, trat der Mitarbeiter aus dem Wahlvorstand zurück, was jedoch vorerst kein Beinbruch war, da die Corona-Pandemie einer zeitnahen und reibungslosen Wahl im Wege stand. Mit einer neu eingesetzten Person im Wahlvorstand (wieder ein Mitarbeiter der Werkstatt) konnte ein neuer Anlauf gestartet werden, was sich recht bald als sehr schwierige Aufgabe herausstellte, da eine der Betriebsstätten kein großes Interesse mehr an einer zeitnahen Wahl zu zeigen schien.
Kurz vor dem großen Gesprächstermin zwischen Werkstatt, Werkstattrat, Wahlvorstand und einigen Mitarbeitern aus beiden Betriebsstätten, wurde nun auch einer Beschäftigten im Wahlvorstand nahegelegt, „ihr Amt im Wahlvorstand niederzulegen, wenn sie denn eigene Ambitionen auf eine Kandidatur anstreben würde„. Wir waren damals schon sprachlos, wie eine derartig unrechtmäßige Bitte an eine Person im Wahlvorstand herangetragen werden konnte (die WMVO, nicht mal analog das Betriebsverfassungsgesetz, sieht solche Einschränkungen oder gar Verbote vor!) – nahmen diese personelle Veränderung jedoch stillschweigend zur Kenntnis, da es aus dem Bauch heraus zumindest sauberer erschien und den Betriebsfrieden – insbesondere zwischen Beschäftigten und Werkstatt – wahren sollte in einer Zeit, in der die Wahlvorbereitungen deutlich an Konkretheit und Substanz gewonnen hatten.
Kurze Zeit später musste eine weitere Person im Wahlvorstand (Mitarbeiter) aus persönlichen Gründen ihr Amt niederlegen – die inzwischen einzige verbliebene Person stand vor den Scherben der Wahl-Planung.
Heute dann wieder eine spektakuläre Wendung: Die Person, die ihr Amt niedergelegt hatte, weil sie „als Kandidat und Wahlvorstand nicht in Doppelfunktion agieren sollte“ bekam durch die Vorsitzende des Rest-Werkstattrats ihren Sitz im Wahlvorstand zurück und „darf“ nun wieder die Planung fortführen. Die Aussagen aus der Werkstatt- und Betriebsstättenleitung klangen ebenso positiv, man „wolle auch ganz konkret die Wahl vorantreiben und unterstützt die Planungen des Wahlvorstands vollumfänglich“.
Neue Töne!
Jetzt stehen nur zwei Dinge vor der erfolgreichen Durchführung der Werkstattratswahl im August: Eine dritte Person im Wahlvorstand (vornehmlich aus der Mitarbeiterschaft, um möglichst viele „Parteien“ und Meinungen ins Boot zu holen) und zudem ein detaillierter Plan, wie man zu Pandemiezeiten die Briefwahl durchführen soll/muss.
Wir sind optimistisch wie schon lange nicht mehr, dennoch lassen wir uns nicht von „viel Bewegung“ zu sehr täuschen, die unter dem Strich einen „faktischen Stillstand“ bedeutet und zu keinen nennenswerten Ergebnissen führt. „Es muss spürbar, sichtbar, aber auch irgendwie messbar weitergehen“.
Wir bleiben dran!