Der Wahlvorstand sprach am Freitag von einer „kurz bevorstehenden Briefwahl“! Das ist doppelt positiv, da nicht nur Bewegung in den ganzen Wahlprozess gekommen ist und die Sache anscheinend wirklich Fahrt aufgenommen hat, es bedeutet auch, dass von der flammneuen Regelung zur Briefwahl Gebrauch gemacht werden wird, die auch erst seit Freitag im Bundesrat endgültig verabschiedet wurde (über das Teilhabestärkungsgesetz)!
Es kann also zeitnah losgehen:
Die Fristen rund um eine Werkstattratswahl sind in der WMVO klar definiert und auch mit den Postlaufzeiten und einigen Tagen oder Wochen Puffer (für die Bearbeitung von Einsprüchen, Wahlvorstandssitzungen, usw.) sollte ein Wahltermin Anfang August durchführbar und realistisch sein!