Kategorien
Allgemein Neuigkeiten WMVO

Die WMVO hat Geburtstag!

Heute vor genau 20 Jahren trat die WMVO in Kraft, die uns Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen überhaupt ermöglicht mitzubestimmen und mitzuwirken. Die Zeiten, in denen Werkstätten „Bastelbuden“ waren oder als Verwahranstalten geführt wurden, sind sehr lange vorbei – allerdings brauchte es noch so einige Nachkriegsjahrzehnte, bis in den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts endlich eine Richtung eingeschlagen wurde, die den Beschäftigten Gehör, Mitsprache und zuweilen auch eine Mitbestimmung ermöglichte.

Heutzutage, im Juli 2021, sind viele Werkstätten professionelle Betriebe, die nicht selten sogar solide Gewinne erwirtschaften und einen Teil der Arbeitslandschaft in Deutschland ausmachen, ja: Nicht mehr wegzudenken sind.
Man sollte jedoch nie vergessen, dass die circa 330000 Beschäftigten der Werkstätten dennoch „ihr Kreuz zu tragen haben“ (körperliche, psychische oder geistige Behinderungen) und nicht nur für Lohn und Brot tagtäglich in die fast 700 WfbM arbeiten gehen: Werkstätten geben den Beschäftigten eine Struktur, einen Sinn (!), sie bieten vielfältige Beschäftigung weit über reine Arbeit hinaus, sie sind soziale Treffpunkte, Anlaufstellen aller erdenklicher Menschen mit oft (auffallend!) ähnlichen Lebensläufen, die eine Arbeit auf dem „ersten Arbeitsmarkt“ nicht finden oder den Anforderungen dieser parallelen Arbeitswelt „nicht standhalten“ können.

Der Leser nimmt vielleicht die „Gänsefüßchen“ wahr, die diesen Text (aber auch anderer Texte, auch auf dieser Webseite) immer wieder schmücken, um ansatzweise die anderen Seiten anklingen zu lassen: Professionelle Betriebe, Gewinne erwirtschaften, Arbeitslandschaft, usw., gilt nicht ohne die Widersprüche, wie zum Beispiel eben die sehr schwachen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die erst langsam und zögerlich theoretisch eingeführt wurden und nun immer häufiger praktisch umgesetzt werden. In 20 Jahren WMVO hat es immer wieder kleinere und auch größere (BTHG – Bundesteilhabegesetz) Änderungen und Verbesserungen gegeben, dennoch sind die Rechte von Werkstatträten nicht einmal ansatzweise mit den Rechten von Betriebsräten vergleichbar! Streikrecht: Fehlanzeige!

Wiederrum andere Punkte hätte sich niemand gewünscht (Corona-Paragraphen!), andere waren erschreckend lange nicht mal angedacht (Frauenbeauftragte!)…
Kurzum: Es ist ein langer und steiniger Weg, bis den Beschäftigten endlich die Rechte zustehen, die anderen Arbeitnehmern in Deutschland schon fast selbstverständlich vorkommen – und gewisse Vergleiche hinken natürlich, wie die Diskussion um Mindestlöhne oder der äußerst solide (bis 100%-ige) Kündigungsschutz der Werkstattbeschäftigten. All das wissen quasi alle, die sich ein wenig mit dem „System Werkstätten“ einmal auseinandergesetzt haben.

Entschuldigt, schon wieder „Gänsefüßchen“!

(Aber: Das „System“ ist nunmal ein segregierender Teil der Arbeits- und Lebenswelt in Deutschland. Integration oder gar Inklusion sind weit entfernt und ein Vermischen, Vermengen und Verschmelzen dieser unterschiedlichen Welten und Systeme ist nahezu unmöglich. Leider.)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert