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Lockdown: Werkstätten einfach vergessen?

Deutschland steuerte seit Sonntag auf den Mittwoch beginnenden Lockdown zu und bis zur letzten Minute war niemandem klar, was das für die Werkstätten bedeuten könnte. Noch im Frühjahr, bis in den Sommer hinein, gab es Betretungsverbote um die vulnerable Gruppe der behinderten Menschen adäquat schützen zu können. Dabei war oftmals nicht nur die körperliche Gefahr einer Ansteckung, sondern insbesondere auch psychische Gründe (Folgen) ausschlaggebend: beginnend von akuten (Ansteckungs-)Ängsten, über Zwänge oder Psychosen, die oft eng mit der beklemmenden Pandemie-Situation verknüpft sind, bis hin zu dem nicht zu unterschätzenden Thema der Depression und all ihrer Folgen.

Vermutlich auch wegen der oben genannten Gründe entschied sich das Land NRW, wie auch einige andere Bundesländer, die Werkstätten offen zu lassen – das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben, aber auch die Gefahren, die bei geschlossenen Werkstätten drohen (ein Mangel an Betreuung und psychiatrisch/sozialer/pädagogischer Unterstützung) und die finanziellen Sorgen der jeweiligen Leistungserbringer waren zu hohe Hürden, um sie einem vorschnellen Aktionismus („Lockdown jetzt!“) zu opfern.

Die Landschaftsverbände LVR und LWL versprachen zeitnahe Kompromisse und Lösungsvorschläge für Werkstattbeschäftigte, die durch das vom Land beschriebene Raster („Jeder hat einen gesetzlichen Anspruch darauf in die Werkstatt zu kommen, trotz Lockdown“) zu fallen drohten – die Email, die von den beiden Verbänden an die Werkstätten rausging, war jedoch äußerst vage und kaum rechtsicher für die Werkstätten und Beschäftigten. So heißt es:

Um aber eine weitere Reduzierung der Anwesendenzahlen in der WfbM zu fördern, können folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

– Noch vorhandener Resturlaub soll genommen werden.

Soweit es sich um Erkrankungen handelt, werden AU-Bescheinigungen eingereicht.

– Sollten bei Werkstattbeschäftigten begründete Infektionsängste bestehen, können in der Zeit bis zum 10. Januar 2021 die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in anderer Form an anderem Ort erbracht werden. Dazu gehören wie im Frühjahr und Sommer 2020 das Kontakthalten per Telefon, neuen Medien oder durch Hausbesuch und die Bereitstellung von Arbeit und Beschäftigung im häuslichen Umfeld. Stimmen Sie diese individuellen Lösungen mit den Angehörigen bzw. den Wohndienstleistern ab. Eine Einbindung des LVR ist ausnahmsweise nur im Konfliktfall angeraten.

LVR-Dezernat Soziales

Damit wird die Verantwortung größtenteils auf die Beschäftigten abgewälzt. Wie schon bei den Kindergärten und Schulen wird einfach grob und schwammig formuliert: „Kommen sie nicht, halten sie sich streng an den Lockdown! Wie sie das regeln (finanzieren!) bleibt ihnen überlassen!“. Im Falle der Werkstätten also: „Nehmen sie Urlaub, lassen sie sich krankschreiben oder hoffen sie darauf, dass wir sie bei berechtigten Ängsten und Sorgen freistellen“.

Das ist von einer Lösung weit entfernt und die Ministerien, Verbände und Träger machen es sich sehr leicht. Von einer mittel- und langfristigen Vorgehensweise oder gar Strategie möchte ich schon gar nicht sprechen: Bei gleichbleibenden oder gar steigenden Infektionszahlen nach Neujahr muss sich die Politik schon etwas besseres ausdenken.

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Allgemein Neuigkeiten Wahl

Wahlausschreiben / Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten

Nachdem die letzten zwei Wochen ein wenig turbulent waren, komme ich erst jetzt dazu ein paar Worte zu schreiben.

Seit Mittwoch, den 02.12.2020, hing nun endlich ein Wahlausschreiben an der Telefonzentrale, das quasi den offiziellen Beginn der Werkstattratswahl einläutet – wobei, es war nicht ein einzelnes Wahlauschreiben, es waren drei.
Angedacht wurde von der Werkstatt, bzw. dem alten Werkstattrat:

  1. Die Wahl eines „Gesamtwerkstattrats“ bei der alle Beschäftigten aus beiden Zweigstellen wahlberechtigt (aktiv/passiv) gewesen wären.
  2. Die Wahl eines „Betriebsstättenrats“ bei der nur die jeweiligen Zweigstellen hätten abstimmen dürfen.
  3. Die Wahl einer „Zweigstellen-Frauenbeauftragten“ bei der nur die jeweiligen Zweigstellen hätten abstimmen dürfen.

Alle drei Sachverhalte waren jedoch rechtlich falsch und nicht WMVO-konform.
Vielleicht sollte man der Fairness halber erklären, dass es selbstverständlich das Ziel aller Beteiligten ist (und sein sollte), dass die Beschäftigten in adäquater Weise vertreten werden und insbesondere in den Zweigstellen auch „Leute vor Ort“ vorfinden, die zeitnah reagieren und mit den Zweigstellen-eigenen Feinheiten vertraut sind. Das ist wünschenswert und wird auch von unserem Team als unerlässlich angesehen, darf aber eben die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht gefährden.

Grob formuliert wurde vor der Wahl beschlossen, wie die Wahl ausgehen sollte (Zusammensetzung des Rats) und wie der Werkstattrat nach der Wahl arbeiten sollte – das lehnen wir natürlich rigoros ab und pochen auf eine WMVO-konforme Wahl. Nach einer sauberen Wahl kann ein neuer Werkstattrat immer noch entscheiden (Stichwort: Mitbestimmung!), wie die Arbeit konkret aussehen soll und wie man gerade auch das Zweigstellenproblem lösen kann.

Nur bitte nicht vorher und bitte nicht von oben herab!
Daher der Einspruch nach WMVO §17, dem nun heute stattgegeben wurde.

Unsere Werkstatt wählt also nun einen Werkstattrat (5 Personen) und eine Frauenbeauftragte (1 Person, plus Stellvertretung). Punkt.

(Kompromissvorschlag unsererseits zur beschriebenen Problematik wäre beispielsweise ein „Auffüllen des Werkstattrats in den Zweigstellen“ durch nachrangig platzierte Kandidaten der Werkstattratswahl – so könnte ein 6. oder 7. platzierter Kandidat _ohne_ Stimmrecht im Werkstattrat die Arbeit vor Ort erheblich verbessern!)

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Allgemein Neuigkeiten Wahl

Vorgezogene Neuwahlen am 27.01.2021

Jetzt ist es endlich offiziell: Ende Januar wird endlich der Werkstattrat neu gewählt – nach über zweieinhalb schwierigen Jahren, in denen recht unübersichtliche Zustände herrschten. Schon die Wahl im November 2017 war rechtlich äußerst problematisch (ein Umstand, der erst im Frühjahr 2018 bekannt wurde), der fehlende Wille die Situation zu klären, verschärfte die Spannungen umso mehr. Schlußendlich legte die Werkstatt die beiden vormals selbstständigen Werkstatträte aus Hürth und Bergheim zu einem Gesamtwerkstattrat zusammen, ohne jegliche rechtliche Legitimation.

„Wo kein Kläger, da kein Richter“ war danach lange Zeit die Methode, mit dieser Situation umzugehen, bis Ende 2019 endlich der Unmut über dieses Unrecht und die Unzufriedenheit über die fehlenden Mitbestimmungsmöglichkeiten dermaßen Überhand nahmen, dass ein Kompromiss gefunden werden musste:

Vorgezogene Neuwahlen, jedoch im regulären Wahljahr, damit die Lage nicht noch chaotischer werden würde.

Bis uns jedoch gestern endlich die konkreten Pläne erklärt wurden, vergingen wieder unzählige Wochen und Monate, ohne die Beschäftigten mit ins Boot zu nehmen.

Mehr noch: Zufällig kam ans Tageslicht, dass die Gesamtwerkstattrat- Konstellation bereits seit längerer Zeit zerbrochen war und längst eine Neuwahl nach WMVO (der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung) hätte stattfinden müssen.

Man kann nur hoffen, daß die Wahlen dieses Mal korrekt durchgeführt werden. Das Team „Wir sind die WIR“ ist auf jeden Fall optimistisch!

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Allgemein Neuigkeiten Online

Endlich Online!

Nach langem Hin und Her: Wir haben eine Webseite!

Wir meinen es ernst!