Fragen und Antworten

Was ist eigentlich der Werkstattrat?

Der Werkstattrat ist eure Interessensvertretung: Die Leute im Werkstattrat sammeln eure Wünsche, Sorgen, Anregungen und Kritik und geben sie der Werkstatt (der Werkstattleitung) weiter. Der Werkstattrat entscheidet viele Dinge mit:

Die Arbeitszeiten sind schlecht gelegt? Das Lohnsystem ist ungerecht? Der nächste Betriebsausflug soll unbedingt eine Schifffahrt auf dem Rhein werden? Ihr wünscht euch ein besonderes Sommerfest? Das alles entscheidet der Werkstattrat mit!

Es gibt viele Dinge, die die Werkstatt nicht ohne das OK des Werkstattrats machen kann.

Bisher war es nur so, dass der Werkstattrat selten das umgesetzt und weitergegeben hat, was ein Großteil der Beschäftigten wünschte.

Das wollen wir ändern!

Warum wird gerade jetzt während der Corona-Pandemie gewählt?

Das haben wir uns weder gewünscht, noch ausgedacht.

Leider haben wir seit 6 Monaten diese Gesundheitskrise, die sich enorm auf unseren Alltag auswirkt. Die nächste reguläre Wahl wäre auch erst Ende 2021 durchgeführt worden, jedoch führten die Unstimmigkeiten und Unregelmäßigkeiten rund um den aktuellen Werkstattrat, wie auch die allgeine Stimmung in der Werkstatt dazu, dass vor einem Jahr der Konsens gefunden wurde: Es braucht vorgezogene Neuwahlen!

Wie läuft so eine Wahl eigentlich ab?

Im Grunde wie jede andere Wahl auch: Es braucht Kandidaten, die sich aufstellen lassen (dazu braucht es Unterstützer-Unterschriften) und Wähler, die diese Kandidaten dann in einen Rat wählen! Dabei gilt zu beachten:

1.) Wählen dürfen nur die Beschäftigten aus dem Arbeitsbereich (aus beiden Werkstätten – ihr müsst mindestens ein halbes Jahr in der WIR arbeiten!)

2.) Kandidaten müssen ebenfalls Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich sein (und 3 Unterstützer vorweisen können)

3.) Gewählt werden 5 Werkstatträte insgesamt – ihr habt auch 5 Stimmen (…könnt also 5 Kreuze machen).

4.) Nach einigen Wochen der Vorbereitung (Listen werden erstellt, wer wählen darf. Kandidaten werden gesucht und später vorgestellt. Der Wahltag und die Briefwahlunterlagen werden vorbereitet.) wird an einem bestimmten Tag im Januar im Aufenthaltsraum oder einem anderen zentralen Raum eine Wahlurne aufgestellt. Der Wahlvorstand, also die Leute, die die Wahl durchführen, händigen jedem der Reihe nach einen Wahlzettel aus. Dieser darf dann geheim (!) von euch ausgefüllt werden. 5 Kreuze macht ihr, obwohl bedeutend mehr Leute auf diesem Zettel stehen.

Dann wird ausgezählt und die 5 Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, ziehen in den Werkstattrat ein.

Ich bin im BBB/EV! Warum darf ich nicht mitwählen?!

Das hat rechtliche Gründe. Im Grunde sind die Beschäftigten im Berufsbildungsbereich nicht einmal Teil der Werkstatt, sind nicht in dem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis mit einem Vertrag – sie sind Rehabilitanden und haben andere Kostenträger (Arbeitsamt oder Rentenversicherung).

Der gewählte Werkstatt hat trotzdem den Auftrag „auch die Interessen der im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich tätigen Menschen in angemessener und geeigneter Weise zu berücksichtigen“.