Und welche Standpunkte vertreten wir? Unter anderem folgende:
- Mitsprache beim Hygienekonzept und allen wichtigen Corona-Maßnahmen!
Auch wenn wir das Hygienekonzept nicht neu erfinden oder gesetzliche Vorgaben außer Kraft setzen können, so treten wir dafür ein, dass die Beschäftigten besser in die konkreten Planungen rund um Abläufe und (Neu-)Strukturierungen des Hygienekonzepts eingebunden werden; insbesondere die Feinheiten und Details, als auch Einzelfälle liegen uns am Herzen! - Eine bessere Informationspolitik für die Beschäftigten!
Ein Kernproblem der Beziehung zwischen Werkstatt und Beschäftigten, aber auch zwischen Beschäftigten und Werkstattrat war und ist der streckenweise vollkommen zum Erliegen gekommene Informationsfluß: Warum muss man um jede einzelne Information kämpfen, warum wird die Geheimniskrämerei so groß geschrieben? Könnten nicht alle Beteiligten ein paar Schritte aufeinander zugehen und vertrauensvoll miteinander reden, sich über eine Vielzahl von Themen besser und intensiver austauschen? Selbst die Einleitung und Organisation der vorgezogenen Neuwahl war bis zum letzten Moment ein riesiges Geheimnis, in das nicht einmal die Gruppenleitungen eingeweiht wurden – wie kann das sein?! - Arbeitszeitregelungen überdenken, insbesondere den Flickenteppich der Pausenzeiten!
Angefangen von den unterschiedlichen Pausenzeiten zur Entzerrung der Kiosksituation (Das Problem Kiosk kann und muss anders gelöst werden!), über die seit langem nicht mehr überarbeiteten Arbeitsbeginn- und Arbeitsendzeiten (z.B. bezüglich der Buspendler am Freitagmittag, Überlandbusse!), bis hin zu Arbeitszeitmodellen diverser Einzelfälle (bzgl. Therapien, Kindererziehung, usw.) – es besteht ein enormer Nachhol- und Klärungsbedarf! - „Nacharbeiten“ abschaffen oder durch sinnvolle Überstundenregelungen ersetzen!
Auf der einen Seite pädagogisch wertvolle Strafen (Nacharbeiten wegen Verspätung oder Erholungs- und Rauchpausen), auf der anderen Seite die Abschaffung der Möglichkeit Überstunden anzusammeln – das muss Nachjustiert werden, muss wieder beschäftigtenfreundlicher gestalltet werden! Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten nur dann Überstunden sammeln dürfen, wenn die Werkstattleitung davon profitiert! - Betriebsferien mitgestalten!
Auch wenn gerade in den letzten Tagen die Betriebsferien rund um Weihnachten (nach Jahren ohne größere Debatte darüber) gekippt wurden: Gibt es eigentlich einen Bedarf bei den Beschäftigten für eine solche Öffnung der Werkstatt oder geht die Werkstatt in diesem Fall „nur“ auf die Gruppenleiter zu? Eine simple Abfrage bei den Beschäftigten wäre schon ein Anfang, um Licht ins Dunkel zu bringen! - Lohnbewertungen und das Lohnsystem auf den Prüfstand!
Ebenso wie das Obengenannte zu den Betriebsferien, so wurde seit sehr langer Zeit kein Wort mehr über die Entlohnung gesprochen, was wir für einen großen Fehler halten! Von der Halbierung des Steigerungsbetrags, über die Änderungen des Grundbetrags im Zuge des Bundesteilhabegesetzes, als auch Änderungen/Begradigungen (u.a. der Verwaltung) innerhalb des Punktesystems, so sehen wir die Zeit gekommen, dass die Beschäftigten eine gewisse Mitsprache bekommen: Es existiert ein Mitbestimmungsrecht! - Solidarisches Weihnachtsgeld!
In Werkstätten für behinderte Menschen ist ein Weihnachtsgeld keine Selbstverständlichkeit, sondern ein von der Arbeitsleistung aller Beschäftigten (!) abhängiges Privileg! Stimmt das Arbeitsergebnis der Werkstatt und hat sie die Möglichkeit ein wenig an die Beschäftigten als Sonderzahlung auszuschütten, so unterstützen wir das mit Nachdruck!
Warum diese Sonderzahlung allerdings nach Leistung, Anwesenheitszeiten, Grad der Behinderung, Alter oder anderen Kriterien eingeteilt werden muss, ist uns vollkommen unverständlich – wir sitzen alle im gleichen Boot, jeder könnte im Laufe seines Arbeitslebens in der Güte der erbrachten Leistung oder der Dauer der Anwesenheitszeit zurückfallen, deshalb treten wir für einen solidarischen Einheitsbetrag ein!
Der seit Jahren kursierende Werkhallen-Witz, dass die Leute in Teilzeit einen kleineren Schoko-Nikolaus und die Beschäftigten in Vollzeit einen großen Schoko-Nikolaus zu Weihnachten bekommen sollen, muss der Vergangenheit angehören! - Mittagsverpflegung konstruktiv kritisieren dürfen!
Ja, es wurde zu oft und zu unkonstruktiv über die Caterer gemotzt, über viele Jahre hinweg. Warum jedoch jegliche Debatte, konstruktive Vorschläge (Essenausgabe, Speisepläne, u.a.) oder auch berechtigte Kritik verboten (in Mittwochsrunden teiweise untersagt) ist, erschießt sich wohl nur der Werkstattleitung.
Die Leistung des derzeitigen Caterers hat in Qualität und Quantität erheblich nachgelassen und muss überprüft werden! Warum die gesammelten Kritikpunkte der Gruppenleiter irgendwo bei der Betriebsstättenleitung versickern, muss geklärt werden! - Ausflüge und Feiern mitgestalten!
Die Erinnerung an die meisten Feste und Tage der offenen Tür sind bei vielen Beschäftigten stark getrübt: Da mussten ohne Rücksprache „WIR“ T-Shirts angezogen werden, Arbeitszeiten wurden umgelegt (oft in bedeutend spätere Stunden), die Samba-Gruppe spielte mehrfach in der Werkhalle ohne Rückzugsmöglichkeiten für die Beschäftigten, usw.
Die Beschäftigten müssen ihre Meinung diesbezüglich kundtun und mitbestimmen dürfen!
Ebenso die Planung rund um Ausflüge: Das mag bei dem jährlichen Betriebsausflug schon recht gut funktionieren, scheitert dann aber beim dreimaligen Besuch des Phantasialands (im Jahr) ohne jegliche Mitsprache der Beschäftigten. Es darf nicht mehr vorkommen, dass einige Beschäftigte die Möglichkeit bekommen den Eintritt für das Phantasialand (50 Euro!) zu sparen und sich dort zu amüsieren, während andere in der gleichen Zeit arbeiten müssen, weil sie sonst zum Beispiel nicht ihre Termine (Therapien) wahrnehmen können! „Nehmen sie halt einen Tag Urlaub“ klingt wie eine Ohrfeige für Beschäftigte die (unverschuldet) nicht ins Phantasialand gehen können… oder schlichtweg nicht dreimal im Jahr wollen!
Es gibt viel zu tun, sehr viele Angelegenheiten sind über die Jahre liebengeblieben; zu nennen wäre beispielsweise die Werkstattordnung oder die Regeln des sozialen Miteinanders, die – vollkommen unverändert – seit langer Zeit Teil der Werkstattverträge sind – diese müssen auf den Prüfstand!
Wir möchten auch – endlich – die unklaren Verhältnisse bezüglich der beiden Zweigstellen klären: Beide Werkstätten brauchen einen eigenen, selbstständigen Werkstattrat!
Auch wenn es nicht im Interesse der Werkstattleitung liegt, diesen Zustand zur verändern, so glauben wir doch, dass eine Trennung der beiden Werkstätten, bzw. der Werkstatträte elementar wichtig ist!