Am 5. März 2021 erreichte die Beschäftigten die nächste Ankündigung des Wahlvorstands: Die Wahl wird schon wieder verschoben, diesmal auf unbestimmte Zeit mit einem Verweis auf die aktuelle „Freiwilligkeits-Regelung“ des Landschaftsverbands Rheinland, die allen Beschäftigten, die in der Coronapandemie begründete Infektionsängste (o.ä.) haben, die Möglichkeit einräumt der Arbeit fernzubleiben.
Kategorie: Neuigkeiten
Wir würden gerne in Worte fassen, wie der aktuelle Sachstand zur Verschiebung des Wahltermins ist, mehr als grobe Vermutungen und Mutmaßungen sind jedoch leider nicht möglich. Letzten Dienstag gab es (endlich) einen offiziellen Aushang, der jedoch keinerlei weitergehenden Informationsgehalt außer der grundsätzlichen Aussage „Die Wahl wird verschoben“ beinhaltete.
Die größten Fragezeichen:
Am Mittwoch wurden die Mitarbeiter und Beschäftigten der Werkstatt gegen SARS-CoV-2 geimpft, mit dem BioNTech/Pfizer Impfstoff „Comirnaty“; die Quote derer, die sich haben impfen lassen, war dann doch sehr hoch. Wie viel Glück wir gehabt haben, ist mir erst später klar geworden – das Land NRW stoppt nämlich vorerst die Impfungen…
Zu den Problemen rund um die Wahl gibt es leider noch keine konkreten Aussagen, es wurde zumindest ein Aushang für Montag angekündigt (…der zu 98% die Wahlverschiebung zum Thema hat, alles andere wäre eine Überraschung).
Wenn man bedenkt, dass am kommenden Mittwoch eigentlich schon die Wahl gewesen wäre…
Nach weiteren Unklarheiten, Problemen und Einsprüchen scheint der Wahltermin tatsächlich gekippt worden zu sein – selbst wenn man die Fehler, die einer rechtmäßigen Wahl (Anfechtbarkeit!) im Wege stehen, ausbessern würde, kann man sich höchstwahrscheinlich vom 27. Januar 2021 verabschieden.
Wie es genau weitergeht, ist derzeit unklar (und wird hinter den Kulissen – vermutlich auch juristisch – überprüft und geklärt). Sowohl eine kurze Verschiebung, als auch ein komplett neuer Durchgang, mit allen erforderlichen Fristen, steht wohl zur Debatte. Wir informieren zeitnah!
Und, am besten in Fettschrift: Die COVID-19 Impfung mit dem BioNTech/Pfizer Impfstoff „Comirnaty“ steht wohl bald ins Haus!
Bleibt weiterhin gesund!
Ich würde die Überrschrift eigentlich gerne als einfache und präzise Beschreibung stehen lassen, leider muss man einige Erklärungen, Untertöne, Vermutungen und Sorgen äußern, damit der Satz keine Unklarheiten und Doppeldeutigkeit mehr hat.
Ja, wir befinden uns im fortgeschrittenen Stadium einer Werkstattratswahl, streng nach WMVO-konformen Kriterien. Diese sind oftmals schwammig formuliert, nahezu unklar (man sucht oft Analogien im Betriebsverfassungsgesetz), und manchmal sind es einprägsame und deutliche Paragraphen, die keinerlei Auslegungen oder kreativer Anwendungsmöglichkeiten bedürfen. Leider geht das Verständnis und eben die Auslegung diverser Punkte zwischen den unterschiedlichen Parteien zur Zeit grotesk auseinander: Die Werkstatt mit ihrer Geschäftsführung, die beiden Betriebsstätten mit den jeweiligen Leitungen, die Beschäftigten beider Zweigstellen, diese noch fein säuberlich unterteilt in Interessierte und Desinteressierte, Kandidaten, ehemalige Werkstatträte, usw. und einem Wahlvorstand an vorderster Front inmitten dieser Wahlvorbereitung – alle haben berechtigte Interessen an dem Ablauf – und dem Ergebnis – dieser von vielen Beschäftigten lang erwarteten Wahl, dennoch gehen die Meinungen und Argumente stark auseinander.
Ohne offizielle Informationen zu bekommen, tappen die Beschäftigten derzeit vollkommen im Dunkeln und werden im Unklaren darüber gelassen, ob alles seinen Gang geht und weiterhin in Bewegung ist.
Inoffziell bekommt man von verschiedensten Stellen nur mit, „dass es sehr unrund läuft“, „eher zum Stillstand und zu Problemen gekommen ist“ und (das ist das heißeste Gerücht) jetzt alles endgültig verschoben werden soll; man munkelt von 6 Wochen.
Unverständnis macht sich hier so langsam breit und der Satz „Die Wahl nimmt an Fahrt auf“ betrifft anscheinend nur die Querelen und Streitigkeiten im Hintergrund, nicht mehr die in knapp drei Wochen anstehende Wahl als solche.
Und Argumente, warum die Wahl nicht wie geplant stattfinden sollte, hört man leider auch nicht.
Einer der Hauptgründe, warum wir uns zur Wahl stellen und an diesem Informationsstau etwas ändern wollen!
In den letzten Tagen (vor Weihnachten und auch danach) habe ich unzählige Telefonate geführt und viele Mails mit diversen Stellen ausgetauscht, Fazit: Die Werkstätten wurden nicht vergessen,es wird nur der Schwarze Peter („Wer zahlt die Zeche?„) seit 2 Wochen hin- und hergeschoben. Man kann zur Zeit recht schnell den Eindruck gewinnen, dass die durchaus durchdachte und sinnvolle (!) Entscheidung, eben keine Einrichtungen zu schließen oder – wie im Frühjahr – Betretungsverbote auszusprechen, ein nun viel größeres Problem erzeugt hat. Beschäftigte in Werkstätten, die verschiedenste Probleme mit der aktuellen Situation haben (Neurotisch, psychotisch, körperliche Anfälligkeit, usw.) können sich auf keine Verordnungen oder Gesetze verlassen, es fehlen Ausnahmeregeln, Einzelfallentscheidungen und Ermessensspielräume:
Deutschland steuerte seit Sonntag auf den Mittwoch beginnenden Lockdown zu und bis zur letzten Minute war niemandem klar, was das für die Werkstätten bedeuten könnte. Noch im Frühjahr, bis in den Sommer hinein, gab es Betretungsverbote um die vulnerable Gruppe der behinderten Menschen adäquat schützen zu können. Dabei war oftmals nicht nur die körperliche Gefahr einer Ansteckung, sondern insbesondere auch psychische Gründe (Folgen) ausschlaggebend: beginnend von akuten (Ansteckungs-)Ängsten, über Zwänge oder Psychosen, die oft eng mit der beklemmenden Pandemie-Situation verknüpft sind, bis hin zu dem nicht zu unterschätzenden Thema der Depression und all ihrer Folgen.
Vermutlich auch wegen der oben genannten Gründe entschied sich das Land NRW, wie auch einige andere Bundesländer, die Werkstätten offen zu lassen – das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben, aber auch die Gefahren, die bei geschlossenen Werkstätten drohen (ein Mangel an Betreuung und psychiatrisch/sozialer/pädagogischer Unterstützung) und die finanziellen Sorgen der jeweiligen Leistungserbringer waren zu hohe Hürden, um sie einem vorschnellen Aktionismus („Lockdown jetzt!“) zu opfern.
Die Landschaftsverbände LVR und LWL versprachen zeitnahe Kompromisse und Lösungsvorschläge für Werkstattbeschäftigte, die durch das vom Land beschriebene Raster („Jeder hat einen gesetzlichen Anspruch darauf in die Werkstatt zu kommen, trotz Lockdown“) zu fallen drohten – die Email, die von den beiden Verbänden an die Werkstätten rausging, war jedoch äußerst vage und kaum rechtsicher für die Werkstätten und Beschäftigten. So heißt es:
Um aber eine weitere Reduzierung der Anwesendenzahlen in der WfbM zu fördern, können folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
– Noch vorhandener Resturlaub soll genommen werden.
– Soweit es sich um Erkrankungen handelt, werden AU-Bescheinigungen eingereicht.
– Sollten bei Werkstattbeschäftigten begründete Infektionsängste bestehen, können in der Zeit bis zum 10. Januar 2021 die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in anderer Form an anderem Ort erbracht werden. Dazu gehören wie im Frühjahr und Sommer 2020 das Kontakthalten per Telefon, neue
LVR-Dezernat SozialesnMedien oder durch Hausbesuch und die Bereitstellung von Arbeit und Beschäftigung im häuslichen Umfeld. Stimmen Sie diese individuellen Lösungen mit den Angehörigen bzw. den Wohndienstleistern ab. Eine Einbindung des LVR ist ausnahmsweise nur im Konfliktfall angeraten.
Damit wird die Verantwortung größtenteils auf die Beschäftigten abgewälzt. Wie schon bei den Kindergärten und Schulen wird einfach grob und schwammig formuliert: „Kommen sie nicht, halten sie sich streng an den Lockdown! Wie sie das regeln (finanzieren!) bleibt ihnen überlassen!“. Im Falle der Werkstätten also: „Nehmen sie Urlaub, lassen sie sich krankschreiben oder hoffen sie darauf, dass wir sie bei berechtigten Ängsten und Sorgen freistellen“.
Das ist von einer Lösung weit entfernt und die Ministerien, Verbände und Träger machen es sich sehr leicht. Von einer mittel- und langfristigen Vorgehensweise oder gar Strategie möchte ich schon gar nicht sprechen: Bei gleichbleibenden oder gar steigenden Infektionszahlen nach Neujahr muss sich die Politik schon etwas besseres ausdenken.
Nachdem die letzten zwei Wochen ein wenig turbulent waren, komme ich erst jetzt dazu ein paar Worte zu schreiben.
Seit Mittwoch, den 02.12.2020, hing nun endlich ein Wahlausschreiben an der Telefonzentrale, das quasi den offiziellen Beginn der Werkstattratswahl einläutet – wobei, es war nicht ein einzelnes Wahlauschreiben, es waren drei.
Angedacht wurde von der Werkstatt, bzw. dem alten Werkstattrat:
- Die Wahl eines „Gesamtwerkstattrats“ bei der alle Beschäftigten aus beiden Zweigstellen wahlberechtigt (aktiv/passiv) gewesen wären.
- Die Wahl eines „Betriebsstättenrats“ bei der nur die jeweiligen Zweigstellen hätten abstimmen dürfen.
- Die Wahl einer „Zweigstellen-Frauenbeauftragten“ bei der nur die jeweiligen Zweigstellen hätten abstimmen dürfen.
Alle drei Sachverhalte waren jedoch rechtlich falsch und nicht WMVO-konform.
Vielleicht sollte man der Fairness halber erklären, dass es selbstverständlich das Ziel aller Beteiligten ist (und sein sollte), dass die Beschäftigten in adäquater Weise vertreten werden und insbesondere in den Zweigstellen auch „Leute vor Ort“ vorfinden, die zeitnah reagieren und mit den Zweigstellen-eigenen Feinheiten vertraut sind. Das ist wünschenswert und wird auch von unserem Team als unerlässlich angesehen, darf aber eben die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht gefährden.
Grob formuliert wurde vor der Wahl beschlossen, wie die Wahl ausgehen sollte (Zusammensetzung des Rats) und wie der Werkstattrat nach der Wahl arbeiten sollte – das lehnen wir natürlich rigoros ab und pochen auf eine WMVO-konforme Wahl. Nach einer sauberen Wahl kann ein neuer Werkstattrat immer noch entscheiden (Stichwort: Mitbestimmung!), wie die Arbeit konkret aussehen soll und wie man gerade auch das Zweigstellenproblem lösen kann.
Nur bitte nicht vorher und bitte nicht von oben herab!
Daher der Einspruch nach WMVO §17, dem nun heute stattgegeben wurde.
Unsere Werkstatt wählt also nun einen Werkstattrat (5 Personen) und eine Frauenbeauftragte (1 Person, plus Stellvertretung). Punkt.
(Kompromissvorschlag unsererseits zur beschriebenen Problematik wäre beispielsweise ein „Auffüllen des Werkstattrats in den Zweigstellen“ durch nachrangig platzierte Kandidaten der Werkstattratswahl – so könnte ein 6. oder 7. platzierter Kandidat _ohne_ Stimmrecht im Werkstattrat die Arbeit vor Ort erheblich verbessern!)
Jetzt ist es endlich offiziell: Ende Januar wird endlich der Werkstattrat neu gewählt – nach über zweieinhalb schwierigen Jahren, in denen recht unübersichtliche Zustände herrschten. Schon die Wahl im November 2017 war rechtlich äußerst problematisch (ein Umstand, der erst im Frühjahr 2018 bekannt wurde), der fehlende Wille die Situation zu klären, verschärfte die Spannungen umso mehr. Schlußendlich legte die Werkstatt die beiden vormals selbstständigen Werkstatträte aus Hürth und Bergheim zu einem Gesamtwerkstattrat zusammen, ohne jegliche rechtliche Legitimation.
„Wo kein Kläger, da kein Richter“ war danach lange Zeit die Methode, mit dieser Situation umzugehen, bis Ende 2019 endlich der Unmut über dieses Unrecht und die Unzufriedenheit über die fehlenden Mitbestimmungsmöglichkeiten dermaßen Überhand nahmen, dass ein Kompromiss gefunden werden musste:
Vorgezogene Neuwahlen, jedoch im regulären Wahljahr, damit die Lage nicht noch chaotischer werden würde.
Bis uns jedoch gestern endlich die konkreten Pläne erklärt wurden, vergingen wieder unzählige Wochen und Monate, ohne die Beschäftigten mit ins Boot zu nehmen.
Mehr noch: Zufällig kam ans Tageslicht, dass die Gesamtwerkstattrat- Konstellation bereits seit längerer Zeit zerbrochen war und längst eine Neuwahl nach WMVO (der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung) hätte stattfinden müssen.
Man kann nur hoffen, daß die Wahlen dieses Mal korrekt durchgeführt werden. Das Team „Wir sind die WIR“ ist auf jeden Fall optimistisch!
Endlich Online!
Nach langem Hin und Her: Wir haben eine Webseite!
Wir meinen es ernst!